Sitzung: 19.01.2023 OR ROB/001/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0251/23
Beschluss:
Entsprechend § 19 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben für den Faschingsumzug (u.a.. Verpflegung, Getränke usw.) finanzielle Mittel in Höhe von 56,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits verauslagte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung