Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben für den Faschingsumzug (u.a.. Verpflegung, Getränke usw.) finanzielle Mittel in Höhe von 56,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Bereits verauslagte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung