Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend §17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Kirmes Azmannsdorf e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Werbebannern, Erstellung von Flyer- und Druckkosten sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.