Sitzung: 24.01.2023 OR BIS/001/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0193/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Sport Fischerei Verein Bischleben e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung eines Angelausfluges, Trainingsmaterial, Auslagen für Gewässerscheine, Übernachtung sowie Speisen und Getränke) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der
finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des §
71 ThürGemHV nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.