Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Sport Fischerei Verein Bischleben e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung eines Angelausfluges, Trainingsmaterial, Auslagen für Gewässerscheine, Übernachtung sowie Speisen und Getränke) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.