Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Molsdorfer SV`57 e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR für die Unterstützung der Vereinstätigkeit zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können entsprechend des Antrages u.a. zur Absicherung des Spielbetriebes im Bereich Fußball und Gymnastik, der Abrechnung von Schiedsrichterkosten, Sportplatz- und Gebäudemiete, Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten/ -bekleidung in den Sparten Fußball, Gymnastik und Darts, Anschaffung von Preisen und Pokalen für Veranstaltungen und Turniere sowie zur Auszeichnung von Mitgliedern eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.