Sitzung: 16.01.2023 OR MOL/001/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0178/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Molsdorfer SV`57
e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR für die Unterstützung der
Vereinstätigkeit zur Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten finanziellen Mittel können entsprechend des Antrages u.a. zur
Absicherung des Spielbetriebes im Bereich Fußball und Gymnastik, der Abrechnung
von Schiedsrichterkosten, Sportplatz- und Gebäudemiete, Anschaffung von
Trainings- und Spielgeräten/ -bekleidung in den Sparten Fußball, Gymnastik und
Darts, Anschaffung von Preisen und Pokalen für Veranstaltungen und Turniere
sowie zur Auszeichnung von Mitgliedern eingesetzt werden.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.