Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.