Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Unterhaltungsprogramme, Bastel-/ Dekorationsmaterial, Geschenke für die Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee sowie den Kauf eines Weihnachtsbaumes eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.