Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung einer Senioren-Busfahrt, finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zu Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.