Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Urbicher Dorfclub e. V., für die Vorbereitung und Durchführung des Sommerfestes finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Kosten für Hüpfburg o.ä., Bastel- und Dekorationsmaterial, Präsente für Kinder, Werbungskosten, Strom- und Wasserkosten, Aufwendungen für den Toilettenwagen, Gebühren der GEMA sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.