Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (d) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einen von ihm Beauftragten für die Durchführung eines Kinderpuppenspiels finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für Honorare eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.