Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung der Internetseite des Ortsteiles finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.