Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel i.H.v. 350,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.