Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 6, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

01

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen

 

-          Gesamtplan

-          Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt

-          Sammelnachweise

-          Erläuterungen zum 1. NTHH

-          Ãœbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

-          geänderte Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Entwässerung der Landeshauptstadt Erfurt, des Eigenbetriebes Theater Erfurt, des Eigenbetriebes Thüringer Zoopark Erfurt, des Eigenbetriebes Erfurter Sportbetrieb und des Eigenbetriebes Multifunktionsarena Erfurt

 

werden beschlossen.

 

02

Die mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 geänderte Finanzplanung 2024-2026 und das Mehrjahresinvestitionsprogramm werden beschlossen.

 

03

Die geänderten Deckungsvermerke für die Ausführung des Nachtragshaushaltes werden beschlossen.

 

04 Sporthalle Stotternheim

 

Die Stadtverwaltung bereitet die Ausschreibung für die Sporthalle Stotternheim mit Hilfe eines Generalunternehmers zur Planung und Umsetzung im Jahr 2024 vor und stellt die notwendigen Mittel dafür im Haushalt 2024 ff. bereit.

 

05 Vergabemodell „Generalauftragnehmer für Schul- und Sporthallenbau und -sanierung“

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2023 dem Stadtrat die erforderlichen Entwürfe für Beschlüsse zur Umsetzung von Investitionsvorhaben im Bereich Schulen und Sporthallen im Rahmen des Vergabeverfahrens „Generalauftragnehmer“ vorzulegen.

 

06 Personalstellen Personalentwicklung

 

Der Oberbürgermeister sichert, dass im Stellenplan ab 2023 im Personalamt zwei Stellen (VbE) für den Bereich Personalentwicklung besetzt werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budget SN 1.

 

07 Personalstelle für Kommunikation zwischen Schulen und Bauverwaltung

 

Der Oberbürgermeister sichert, dass ab 2023 im Amt für Bau- und Verkehr eine Stelle (VbE) für Kommunikation zwischen der Schulverwaltung, den Schulen und Kindergärten und der Bauverwaltung besetzt wird. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budget SN 1.

 

08 Stabsstelle Beschleunigung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

 

Der Oberbürgermeister sichert, dass ab 2023 eine Stabstelle mit zwei Stellen (VbE) zur Beschleunigung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Zuständigkeit der Stadt, besetzt werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budget SN 1.

 

09 Stellenbesetzung im Personalamt

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Hauptausschuss darüber zu informieren, wie die derzeit im Personalamt nicht besetzten Stellen, kurzfristig besetzt werden sollen.

 

10 Klanggerüst

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte vorzubereiten, um dem Klanggerüst e. V. ab dem Haushaltsjahr 2024 eine institutionelle Förderung zur Verfügung zu stellen. Über die Umsetzung wird der zuständige Fachausschuss vorab informiert.

 

  1. Sollte dafür die Überarbeitung der Kulturförderrichtlinie notwendig sein, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den dafür notwendigen Ablauf derart zeitlich zu organisieren, dass die Entscheidung über eine Institutionelle Förderung des Klanggerüst e. V. ab dem Jahr 2024 nicht beeinträchtigt wird. Der Überarbeitung der Förderrichtlinie voran gestellt wird eine entsprechende Evaluation, die im zuständigen Fachausschuss beraten werden soll.

 

11 Anhebung Personalstelle und Mittelbereitstellung zur Pflege für die Bearbeitung der Haushaltsstelle „Mittel für Flurerhaltungs- und Biodiversitätsmaßnahmen in den Ortsteilen“

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die jetzige Personalstelle mit 0,5 VbE zur Bearbeitung der Haushaltsstelle 12300.51200 „Mittel für Flurerhaltungs- und Biodiversitätsmaßnahmen in den Ortsteilen“ auf 1 VbE anzuheben.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ausreichend Mittel für die Pflege aller bereits beantragten und genehmigten sowie der zukünftigen Projekte unter ebenjener Haushaltsstelle bereitzustellen.

 

12 Modellprojekt Awarenessteams in Parks

 

Die Stadtverwaltung entwirft ein Kurzkonzept zur Durchführung des Modellprojekts. Daran sind das Ordnungsamt, der Bereich Soziokultur und die Jugendbeteiligung fachlich zu beteiligen. Im Anschluss wird eine Evaluation durchgeführt.

 

 

13 Günstiger ÖPNV für Schüler

  1. Der Oberbürgermeister wird vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets beauftragt, unter Einbindung der Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG),zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Kosten für den ÖPNV für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende in der Landeshauptstadt Erfurt über das Deutschlandticket hinaus zu reduzieren. Dabei ist die Entrichtung eines einmaligen Jahresbetrages von 100 Euro zu prüfen.

 

  1. Das Ergebnis der Prüfung ist dem zuständigen Ausschuss bis zum Ende des II. Quartals 2023 vorzulegen.

 

14 Verwaltungsassistenzen an Erfurter Schulen

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausweitung des Modellprojekts zur Einstellung von Verwaltungsassistenzen an Erfurter Schulen mit dem Land zu prüfen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird alternativ beauftragt zu prüfen, ob Stellen für Verwaltungsassistenzen an Erfurter Schulen bedarfsgerecht eingerichtet werden, sofern keine Ausweitung des Modellprojekts erreicht werden kann.

 

  1. Der zuständige Ausschuss ist Ende des 2. Quartals 2023 über die Ergebnisse zu informieren.

 

15 Einheitliches und bürgerfreundliches Ticketing-System für Anfragen und Schriftverkehr

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein einheitliches Ticketing-System für Anfragen an die Stadtverwaltung und innerhalb der Stadtverwaltung zu entwickeln.

 

16 Fond zur Beseitigung von Graffiti

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Fond zur Beseitigung von Graffiti an denkmalgeschützten Gebäuden in Privateigentum einzurichten. Hauseigentümer können aus diesem Fond auf Antrag finanzielle Hilfe bei der Beseitigung von Schmierereien erhalten.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Richtlinien und Satzungen insofern zu überprüfen und ggf. zu ändern, damit auch die Anbringung von Schutzbeschichtungen vor Graffiti an Gebäuden ermöglicht wird. Es ist zu prüfen, inwiefern die Verwendung von Fassadenfarbe mit Versiegelung ermöglicht wird.

 

17 Sockelbetrag Ortsteilmittel

 

Der Stadtrat beschließt, die Sockelbeträge der Ortsteilmittel nach § 4 der Ortsteilverfassung um 2.000 € und nach § 16 um 4.000 € zu erhöhen.

 

18 Stadtbahnlinie 9 voranbringen

 

1.        Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Rahmenantrag zur Umsetzung der Stadtbahnlinie 9 zu erstellen. Dabei ist auch ein Vertrag zwischen Stadtverwaltung und EVAG auszuhandeln, der die EVAG in die Rolle des Maßnahmenträgers versetzt.

 

2.        Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Land bezüglich einer Erhöhung der ÖPNV-Förderung aufzunehmen.

 

19 Fond für kleine Reparaturen in Sportstätten

 

Der Erfurter Sportbetrieb richtet einen Fond für kleine Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Sportstätten ein, die regelmäßig von Sportvereinen genutzt werden. Dabei sind vorrangig Sportstätten zu begünstigen, die von kleineren Erfurter Sportvereinen genutzt werden. Der Erfurter Sportbetrieb informiert den zuständigen Ausschuss spätestens Ende des 1. Quartals 2023 vorab über die geplanten Ausgaben.

 

20 Budget Kulturlotsin

 

Die Stadtverwaltung richtet ein dauerhaftes Budget für die Kulturlotsin ein, um abseits der projektbezogenen Kulturförderung Angebote für Kulturschaffende, wie Schulungen und Weiterbildungen, Austausch und Skillsharing zu fördern und durchzuführen sowie kulturpolitische Schwerpunkte bedarfsgerecht unterstützen zu können. Damit dies bedarfsgerecht und ohne lange Vorlaufzeiten und Antragsfristen im Vorjahr erfolgen kann, braucht es dafür ein eigenes Budget. Insbesondere Club- und Soziokultur sowie die Förderung von Frauen und LGBTIQ in der Kultur und Musik sollten dabei in den Fokus genommen werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hierfür eine Förderrichtlinie für die Vergabe dieser Mittel zu entwickeln.

 

21 Externe Vergabe Betreuung Taubenschläge

 

Die Stadtverwaltung vergibt die Betreuung der Taubenschläge an einen sozialen Träger in Erfurt. Die notwendigen Mittel dafür sind ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. im vollen Umfang bereitzustellen.

 

22 Aufstockung Stunden Hochschulbeauftragte

 

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung und der Umsetzung der Maßnahmen zum Hochschulstandortentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Erfurt stockt die Stadtverwaltung schnellstmöglich, spätestens mit dem Haushaltsjahr 2024, die Stelle der Hochschulbeauftragten auf 0,5 VbE auf.

 

23 Institutionelle Förderung Kultur

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die institutionelle Förderung für den Kulturbereich zu evaluieren. Dabei soll auch der gestiegene Bedarf in den Blick genommen und ein Konzept für eine zukünftige Vergabe erstellt werden.

 

24 Digitalisierungsstrategie

 

Die Stadtverwaltung lässt extern prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, die nach innen und außen wirkenden Digitalisierungsprozesse der Stadtverwaltung transparenter und effizienter zu gestalten. Die entsprechenden Finanzierungsmittel für die Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen sind spätestens im Haushalt 2024 ff. zu gewährleisten.

 

25 Hochschulstandortentwicklungskonzept

 

Die Stadtverwaltung prüft die Maßnahmenentwicklung zum Hochschulstandortentwicklungskonzept auf Basis der Leitlinien und der Studierendenbefragung sowie der Zuarbeiten aus dem Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirat im Rahmen einer externen Vergabe mit einer Erfurter Hochschule umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt aus den bereitgestellten Mitteln der Haushaltsstelle 12600.65503.

 

26 Komplexmaßnahme Bechstedter Straße und Realisierung Löschwasserbehälter

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die nach aktuellen Erkenntnissen und unter Zustimmung des Ortsteilrates getrennt voneinander geführten Bauvorhaben weiter zu planen, diese ab 2024 ff. monetär zu untersetzen und entsprechend in die Durchführung zu überführen. Im Rahmen der weiteren Planung wird der Ortsteilbürgermeister zu beiden Vorhaben rein informativ beteiligt.

 

Komplexes Bauvorhaben „Bechstedter Straße Egstedt“ (63000.95645)

Entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zum ursprünglichen Begleitantrag werden die notwendigen Haushaltsmittel für die vom Amt genannten Schwerpunktjahre 2025 und 2026 bereits im Rahmen der Haushaltsplanung in 2023 für das Jahr 2025 (im Falle Doppelhaushalt) eingestellt. Die notwendigen Mittel zur Planung und Vorbereitung in 2026 sowie Realisierung 2027 ff. werden in der Finanzplanung abgebildet. Die Finanzplanung kommt auch 2025 zum Tragen, wenn kein Doppelhaushalt angestrebt wird. Zu berücksichtigen sind bei weiterhin verminderter Personalkapazität die Kosten für externe Dienstleistungen zur Gewährleistung einer Durchführung in 2027 ff. bzw. die entsprechende Priorisierung der Maßnahme im federführenden Amt.

 

Bau eines Löschwasserbehälters im Ortsteil Egstedt (13000.94016)

Entsprechend der Stellungnahme sind die übertragenen Haushaltsreste aus 2022 in 2023 zielgerichtet im laufenden Jahr für das Vorhaben einzusetzen. Darüber hinaus ist die Durchführung des Vorhabens im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 (ggf. Doppelhaushalt) einzuplanen, um die Durchführung in 2024 zu gewährleisten.

 

27 Sanierung Flughafenstraße/Bürgerhaus Bindersleben

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass im 1. Nachtragshaushalt 2023 einschl. Finanzplanung 2024 - 2026 die Sanierung der Flughafenstraße sowie der behindertengerechte Ausbau der Bushaltstelle im Ortsteil Bindersleben festgeschrieben wird. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind einzuplanen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass im 1. Nachtragshaushalt 2023 einschl. Finanzplanung 2024 - 2026 die Sanierung des Bürgerhauses mit der Schaffung einen behindertengerechten Zugang sowie die Sanierung des Außenbereiches im Ortsteil Bindersleben festgeschrieben werden. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind einzuplanen.

 

28 Spielplatz Dorfplatz Kerspleben

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem zuständigen Amt die Weisung zu erteilen, dass die Diskussion der Entwurfsplanung, bei nicht Absicherung durch das zuständige Amt, durch den Ortsteilbürgermeister durchgeführt und bei Bedarf auch ein Projektsteuerer aus dem Ort bereitgestellt wird, um die Maßnahme im Jahr 2023 zu realisieren.