Sitzung: 25.01.2023 StR/001/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 6, Enthaltungen: 8, Befangen: 0
Vorlage: 1715/22
01
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023
mit seinen Bestandteilen und Anlagen
Â
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Gesamtplan
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Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt
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Sammelnachweise
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Erläuterungen
zum 1. NTHH
-
Ãœbersicht
über die Verpflichtungsermächtigungen
-
geänderte
Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Entwässerung der Landeshauptstadt Erfurt,
des Eigenbetriebes Theater Erfurt, des Eigenbetriebes Thüringer Zoopark Erfurt,
des Eigenbetriebes Erfurter Sportbetrieb und des Eigenbetriebes
Multifunktionsarena Erfurt
werden beschlossen.
02
Die mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 geänderte Finanzplanung 2024-2026
und das Mehrjahresinvestitionsprogramm werden beschlossen.
03
Die geänderten Deckungsvermerke für die Ausführung des
Nachtragshaushaltes werden beschlossen.
04 Sporthalle
Stotternheim
Die Stadtverwaltung bereitet die Ausschreibung für die Sporthalle
Stotternheim mit Hilfe eines Generalunternehmers zur Planung und Umsetzung im
Jahr 2024 vor und stellt die notwendigen Mittel dafür im Haushalt 2024 ff.
bereit.
05 Vergabemodell „Generalauftragnehmer für Schul- und Sporthallenbau
und -sanierung“
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2023 dem
Stadtrat die erforderlichen Entwürfe für Beschlüsse zur Umsetzung von
Investitionsvorhaben im Bereich Schulen und Sporthallen im Rahmen des
Vergabeverfahrens „Generalauftragnehmer“ vorzulegen.
06 Personalstellen Personalentwicklung
Der Oberbürgermeister
sichert, dass im Stellenplan ab 2023 im Personalamt zwei Stellen (VbE) für den
Bereich Personalentwicklung besetzt werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen
des Budget SN 1.
07 Personalstelle
für Kommunikation zwischen Schulen und Bauverwaltung
Der Oberbürgermeister
sichert, dass ab 2023 im Amt für Bau- und Verkehr eine Stelle (VbE) für
Kommunikation zwischen der Schulverwaltung, den Schulen und Kindergärten und
der Bauverwaltung besetzt wird. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budget
SN 1.
08 Stabsstelle
Beschleunigung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Der Oberbürgermeister
sichert, dass ab 2023 eine Stabstelle mit zwei Stellen (VbE) zur Beschleunigung
der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Zuständigkeit der Stadt, besetzt
werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budget SN 1.
09 Stellenbesetzung im
Personalamt
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Hauptausschuss
darüber zu informieren, wie die derzeit im Personalamt nicht besetzten Stellen,
kurzfristig besetzt werden sollen.
10 Klanggerüst
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte
vorzubereiten, um dem Klanggerüst e. V. ab dem Haushaltsjahr 2024 eine
institutionelle Förderung zur Verfügung zu stellen. Über die Umsetzung
wird der zuständige Fachausschuss vorab informiert.
- Sollte dafür die Überarbeitung der Kulturförderrichtlinie
notwendig sein, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, den dafür
notwendigen Ablauf derart zeitlich zu organisieren, dass die Entscheidung
über eine Institutionelle Förderung des Klanggerüst e. V. ab dem Jahr 2024
nicht beeinträchtigt wird. Der Überarbeitung der Förderrichtlinie voran
gestellt wird eine entsprechende Evaluation, die im zuständigen Fachausschuss
beraten werden soll.
11 Anhebung
Personalstelle und Mittelbereitstellung zur Pflege für die Bearbeitung der
Haushaltsstelle „Mittel für Flurerhaltungs- und Biodiversitätsmaßnahmen in den
Ortsteilen“
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die jetzige Personalstelle
mit 0,5 VbE zur Bearbeitung der Haushaltsstelle 12300.51200 „Mittel für
Flurerhaltungs- und Biodiversitätsmaßnahmen in den Ortsteilen“ auf 1 VbE
anzuheben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde ausreichend Mittel für die Pflege aller bereits
beantragten und genehmigten sowie der zukünftigen Projekte unter ebenjener
Haushaltsstelle bereitzustellen.
12 Modellprojekt Awarenessteams in Parks
Die Stadtverwaltung entwirft
ein Kurzkonzept zur Durchführung des Modellprojekts. Daran sind das
Ordnungsamt, der Bereich Soziokultur und die Jugendbeteiligung fachlich zu
beteiligen. Im Anschluss wird eine Evaluation durchgeführt.
13 Günstiger ÖPNV für Schüler
- Der Oberbürgermeister wird vor dem
Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets beauftragt, unter
Einbindung der Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG),zu prüfen, welche
Möglichkeiten bestehen, die Kosten für den ÖPNV für Schülerinnen und
Schüler sowie Auszubildende in der Landeshauptstadt Erfurt über das
Deutschlandticket hinaus zu reduzieren. Dabei ist die Entrichtung eines
einmaligen Jahresbetrages von 100 Euro zu prüfen.
- Das Ergebnis der Prüfung ist dem
zuständigen Ausschuss bis zum Ende des II. Quartals 2023 vorzulegen.
14 Verwaltungsassistenzen
an Erfurter Schulen
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
die Ausweitung des Modellprojekts zur Einstellung von
Verwaltungsassistenzen an Erfurter Schulen mit dem Land zu prüfen.
- Der Oberbürgermeister wird alternativ
beauftragt zu prüfen, ob Stellen für Verwaltungsassistenzen an Erfurter
Schulen bedarfsgerecht eingerichtet werden, sofern keine Ausweitung des
Modellprojekts erreicht werden kann.
- Der zuständige Ausschuss ist Ende des
2. Quartals 2023 über die Ergebnisse zu informieren.
15 Einheitliches
und bürgerfreundliches Ticketing-System für Anfragen und Schriftverkehr
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, ein einheitliches Ticketing-System für
Anfragen an die Stadtverwaltung und innerhalb der Stadtverwaltung zu
entwickeln.
16 Fond
zur Beseitigung von Graffiti
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
einen Fond zur Beseitigung von Graffiti an denkmalgeschützten Gebäuden in
Privateigentum einzurichten. Hauseigentümer können aus diesem Fond auf
Antrag finanzielle Hilfe bei der Beseitigung von Schmierereien erhalten.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
Richtlinien und Satzungen insofern zu überprüfen und ggf. zu ändern, damit
auch die Anbringung von Schutzbeschichtungen vor Graffiti an Gebäuden
ermöglicht wird. Es ist zu prüfen, inwiefern die Verwendung von
Fassadenfarbe mit Versiegelung ermöglicht wird.
17 Sockelbetrag
Ortsteilmittel
Der Stadtrat beschließt, die Sockelbeträge der Ortsteilmittel nach § 4
der Ortsteilverfassung um 2.000 € und nach § 16 um 4.000 € zu erhöhen.
18 Stadtbahnlinie
9 voranbringen
1.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Rahmenantrag zur Umsetzung der
Stadtbahnlinie 9 zu erstellen. Dabei ist auch ein Vertrag zwischen
Stadtverwaltung und EVAG auszuhandeln, der die EVAG in die Rolle des
Maßnahmenträgers versetzt.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Land bezüglich einer
Erhöhung der ÖPNV-Förderung aufzunehmen.
19 Fond
für kleine Reparaturen in Sportstätten
Der Erfurter Sportbetrieb richtet einen Fond für kleine Reparaturen und
Instandhaltungsmaßnahmen an den Sportstätten ein, die regelmäßig von
Sportvereinen genutzt werden. Dabei sind vorrangig Sportstätten zu begünstigen,
die von kleineren Erfurter Sportvereinen genutzt werden. Der Erfurter
Sportbetrieb informiert den zuständigen Ausschuss spätestens Ende des 1.
Quartals 2023 vorab über die geplanten Ausgaben.
20 Budget Kulturlotsin
Die
Stadtverwaltung richtet ein dauerhaftes Budget für die Kulturlotsin ein, um abseits
der projektbezogenen Kulturförderung Angebote für Kulturschaffende, wie
Schulungen und Weiterbildungen, Austausch und Skillsharing zu fördern und
durchzuführen sowie kulturpolitische Schwerpunkte bedarfsgerecht unterstützen
zu können. Damit dies bedarfsgerecht und ohne lange Vorlaufzeiten und
Antragsfristen im Vorjahr erfolgen kann, braucht es dafür ein eigenes Budget.
Insbesondere Club- und Soziokultur sowie die Förderung von Frauen und LGBTIQ in
der Kultur und Musik sollten dabei in den Fokus genommen werden. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, hierfür eine Förderrichtlinie für die Vergabe
dieser Mittel zu entwickeln.
21 Externe
Vergabe Betreuung Taubenschläge
Die
Stadtverwaltung vergibt die Betreuung der Taubenschläge an einen sozialen Träger
in Erfurt. Die notwendigen Mittel dafür sind ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. im
vollen Umfang bereitzustellen.
22 Aufstockung
Stunden Hochschulbeauftragte
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung und der Umsetzung der Maßnahmen zum
Hochschulstandortentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Erfurt stockt die
Stadtverwaltung schnellstmöglich, spätestens mit dem Haushaltsjahr 2024, die
Stelle der Hochschulbeauftragten auf 0,5 VbE auf.
23 Institutionelle
Förderung Kultur
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die institutionelle Förderung für den
Kulturbereich zu evaluieren. Dabei soll auch der gestiegene Bedarf in den Blick
genommen und ein Konzept für eine zukünftige Vergabe erstellt werden.
24 Digitalisierungsstrategie
Die Stadtverwaltung lässt extern prüfen, welche Maßnahmen notwendig
sind, die nach innen und außen wirkenden Digitalisierungsprozesse der
Stadtverwaltung transparenter und effizienter zu gestalten. Die entsprechenden
Finanzierungsmittel für die Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen sind spätestens
im Haushalt 2024 ff. zu gewährleisten.
25 Hochschulstandortentwicklungskonzept
Die Stadtverwaltung prüft die Maßnahmenentwicklung zum
Hochschulstandortentwicklungskonzept auf Basis der Leitlinien und der
Studierendenbefragung sowie der Zuarbeiten aus dem Kommunalen Hochschul- und
Studierendenbeirat im Rahmen einer externen Vergabe mit einer Erfurter
Hochschule umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt aus den bereitgestellten
Mitteln der Haushaltsstelle 12600.65503.
26 Komplexmaßnahme Bechstedter Straße und
Realisierung Löschwasserbehälter
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die nach aktuellen Erkenntnissen und unter
Zustimmung des Ortsteilrates getrennt voneinander geführten Bauvorhaben weiter
zu planen, diese ab 2024 ff. monetär zu untersetzen und entsprechend in die
Durchführung zu überführen. Im Rahmen der weiteren Planung wird der
Ortsteilbürgermeister zu beiden Vorhaben rein informativ beteiligt.
Komplexes Bauvorhaben „Bechstedter Straße
Egstedt“ (63000.95645)
Entsprechend
der Stellungnahme der Verwaltung zum ursprünglichen Begleitantrag werden die
notwendigen Haushaltsmittel für die vom Amt genannten Schwerpunktjahre 2025 und
2026 bereits im Rahmen der Haushaltsplanung in 2023 für das Jahr 2025 (im Falle
Doppelhaushalt) eingestellt. Die notwendigen Mittel zur Planung und
Vorbereitung in 2026 sowie Realisierung 2027 ff. werden in der Finanzplanung
abgebildet. Die Finanzplanung kommt auch 2025 zum Tragen, wenn kein
Doppelhaushalt angestrebt wird. Zu berücksichtigen sind bei weiterhin
verminderter Personalkapazität die Kosten für externe Dienstleistungen zur
Gewährleistung einer Durchführung in 2027 ff. bzw. die entsprechende
Priorisierung der Maßnahme im federführenden Amt.
Bau eines Löschwasserbehälters im Ortsteil
Egstedt (13000.94016)
Entsprechend
der Stellungnahme sind die übertragenen Haushaltsreste aus 2022 in 2023
zielgerichtet im laufenden Jahr für das Vorhaben einzusetzen. Darüber hinaus
ist die Durchführung des Vorhabens im Rahmen der Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2024 (ggf. Doppelhaushalt) einzuplanen, um die Durchführung in
2024 zu gewährleisten.
27
Sanierung Flughafenstraße/Bürgerhaus Bindersleben
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass
im 1. Nachtragshaushalt 2023 einschl. Finanzplanung 2024 - 2026 die
Sanierung der Flughafenstraße sowie der behindertengerechte Ausbau der
Bushaltstelle im Ortsteil Bindersleben festgeschrieben wird. Die
entsprechenden finanziellen Mittel sind einzuplanen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass
im 1. Nachtragshaushalt 2023 einschl. Finanzplanung 2024 - 2026 die
Sanierung des Bürgerhauses mit der Schaffung einen behindertengerechten
Zugang sowie die Sanierung des Außenbereiches im Ortsteil Bindersleben
festgeschrieben werden. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind
einzuplanen.
28 Spielplatz Dorfplatz Kerspleben
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem zuständigen Amt die Weisung zu erteilen, dass die Diskussion der Entwurfsplanung, bei nicht Absicherung durch das zuständige Amt, durch den Ortsteilbürgermeister durchgeführt und bei Bedarf auch ein Projektsteuerer aus dem Ort bereitgestellt wird, um die Maßnahme im Jahr 2023 zu realisieren.