Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Beschaffung eines Trauergebindes anlässlich des Volkstrauertages finanzielle Mittel in Höhe von 30,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereit gestellten Mittel können u.a. für den Kauf eines Trauergebindes eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.