Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 16 i. V.m.§19,  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf von Grün- bzw. Blühpflanzen, Blumenerde, Blumendünger und weiterem Zubehör (Deko) für Repräsentationszwecke verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.