Sitzung: 12.01.2023 OR WIE/001/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0063/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilverwaltung - hier vertreten durch den Ortsteilbürgermeister - finanzielle Mittel in Höhe von 78,54 EUR für die dringliche Türöffnung des Ortsteilbürgermeisterbüros zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.