Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i.V.m § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilverwaltung - hier vertreten durch den Ortsteilbürgermeister - finanzielle Mittel in Höhe von 78,54  EUR für die dringliche Türöffnung des Ortsteilbürgermeisterbüros zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.