Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2022 zur Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben gem. §19, Buchstaben a) und f) Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.