Sitzung: 12.01.2023 OR LIN/001/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der
Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in
Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die
Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses
gemäß § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der
Bestätigung des Haushaltes verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.