Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zu den Beschlüssen 1518/22 vom 26.09.2022 sowie 1997/22 vom 07.11.2022 entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement für dringliche Unterhaltung- und Sanierungsarbeiten des Feuerwehrgerätehaus Azmannsdorf für den Kauf von beweglichen Anlagevermögen weitere finanzielle Mittel i.H.v. 64,27 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.