Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung des Martiniumzug , finanzielle Mittel in Höhe von 80,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Süßigkeiten für die Kinder eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.