Sitzung: 10.01.2023 OR GOT/001/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0027/23
Beschluss:
Entsprechend § 19 d, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für Ostern für Jung und Alt finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Süßigkeiten, Präsenten, Bastel- und Dekorationsmaterial verwenden werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.