Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 12, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für gestalterische Maßnahmen (u.a. Kauf Scheinwerfer, diverses Elektromaterial) im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Gedenksteines zur Ersterwähnung des Ortsteiles Ermstedt, dem Tiefbau- und Verkehrsamt Abt. Straßenbeleuchtung, finanzielle Mittel i.H.v. 1000,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.