Sitzung: 09.01.2023 OR EGS/001/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0003/23
Beschluss
Entsprechend § 16
i. V.m.§19, Anlage 5 der Hauptsatzung
der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister
oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben ,
finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf von Grün- bzw. Blühpflanzen,
Blumenerde, Blumendünger und weiterem Zubehör (Deko) für Repräsentationszwecke
verwendet werden.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.