Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i.V.m. §§ 11,19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Kunstweihnachtsbäumen verwendet werden, welche zur Verschönerung des Ortsbildes benötigt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.