Sitzung: 10.11.2022 OR BIN/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2056/22
Beschluss:
Entsprechend § 16 i.V.m. §§ 11,19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt
Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person
finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von
Kunstweihnachtsbäumen verwendet werden, welche zur Verschönerung des Ortsbildes
benötigt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.