Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 e, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister oder ein von ihm Beauftragten zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben bei einer Einweihung einer Bücherzelle, welche Bestandteil der Kita ist, finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die finanziellen Mittel können u. a. zum Erwerb für Kinder- und Sachbücher genutzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.