Sitzung: 14.12.2022 StR/008/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 10, Befangen: 0
Vorlage: 0456/22
01
Für den Bereich südlich der Wartburgstraße
und westlich der Straße Am Angerberg sowie westlich des Ortsteilfriedhofes in
Hochheim soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan HOH748
"Angerberg" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum
Bebauungsplan umgrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-Â Â Â Â Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von
Einfamilienhäusern als Einzelhäuser sowie Hausgruppen. Dabei ist eine gute
Durchmischung der Bautypologien und Wohnformen bei einem sparsamen Umgang mit
Grund und Boden zu berücksichtigen.
-Â Â Â Â Des
Weiteren ist vorgesehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Einordnung einer Zweifelder Sporthalle, zu schaffen.
-Â Â Â Â Das
Plangebiet HOH748 "Angerberg" ist mit den bestehenden Strukturen
Hochheims, u. a. eine Fortsetzung der Bebauungsstrukturen des nördlich
angrenzenden Bebauungsplans HOH400, und mit der umgebenden Landschaft sensibel
zu verknüpfen.
-Â Â Â Â Die
Erschließung soll durch neue Anbindungspunkte an der Wartburgstraße und der
Straße Am Angerberg erfolgen. Bestehende Feldwege im Plangebiet sollen
weitestgehend für die Trassierung der neuen Verkehrsflächen aufgegriffen
werden, die Wege in die freie Feldflur sollen erhalten bleiben.
-Â Â Â Â Ein
durchgrüntes Wohngebiet mit verkehrsberuhigten Straßenräumen soll
Aufenthaltsbereiche für seine Bewohner schaffen, welche der Kommunikation und
Identifikation dienen.
-Â Â Â Â Westlich
angrenzend an den Ortsteilfriedhof ist auf der gesamten Länge ein ca. 15 m
breiter Streifen als Erweiterungs- und Belegungsfläche vorzuhalten, diese
Friedhofserweiterungsfläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs dieses
Bebauungsplans.
-Â Â Â Â Die
Verknüpfung des neuen Baugebiets soll mit den bestehenden Grünstrukturen, durch
Eingrünung der neuen Siedlungsflächen zur Verbesserung des Landschaftsbildes
und Schaffung behutsamer Übergänge in die Agrarlandschaft durch breite Streifen
Obstgehölze und Heckenstrukturen erfolgen.
-Â Â Â Â Im
südlichen Teil des Plangebietes, angrenzend an die Fläche der Zweifelder
Sporthalle, ist die Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz
vorgesehen, die auch der klimatischen Verbesserung in diesem Bereich dienen
soll.
-Â Â Â Â Die
speziellen abwassertechnischen Standortbedingungen hinsichtlich Vorflut und
Topografie sind zu beachten. Es sind Flächen und Maßnahmen für die
Regenrückhaltung vorzusehen.
02
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes HOH748
"Angerberg" in seiner Fassung vom 03.11.2022 (Anlage 2)[1] und die Begründung (Anlage 3)[2] werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
05
Gemäß § 46 BauGB wird ein Umlegungsverfahren angeordnet.