Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 10, Befangen: 0

01

Für den Bereich südlich der Wartburgstraße und westlich der Straße Am Angerberg sowie westlich des Ortsteilfriedhofes in Hochheim soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan HOH748 "Angerberg" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-     Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern als Einzelhäuser sowie Hausgruppen. Dabei ist eine gute Durchmischung der Bautypologien und Wohnformen bei einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu berücksichtigen.

-     Des Weiteren ist vorgesehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einordnung einer Zweifelder Sporthalle, zu schaffen.

-     Das Plangebiet HOH748 "Angerberg" ist mit den bestehenden Strukturen Hochheims, u. a. eine Fortsetzung der Bebauungsstrukturen des nördlich angrenzenden Bebauungsplans HOH400, und mit der umgebenden Landschaft sensibel zu verknüpfen.

-     Die Erschließung soll durch neue Anbindungspunkte an der Wartburgstraße und der Straße Am Angerberg erfolgen. Bestehende Feldwege im Plangebiet sollen weitestgehend für die Trassierung der neuen Verkehrsflächen aufgegriffen werden, die Wege in die freie Feldflur sollen erhalten bleiben.

-     Ein durchgrüntes Wohngebiet mit verkehrsberuhigten Straßenräumen soll Aufenthaltsbereiche für seine Bewohner schaffen, welche der Kommunikation und Identifikation dienen.

-     Westlich angrenzend an den Ortsteilfriedhof ist auf der gesamten Länge ein ca. 15 m breiter Streifen als Erweiterungs- und Belegungsfläche vorzuhalten, diese Friedhofserweiterungsfläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans.

-     Die Verknüpfung des neuen Baugebiets soll mit den bestehenden Grünstrukturen, durch Eingrünung der neuen Siedlungsflächen zur Verbesserung des Landschaftsbildes und Schaffung behutsamer Übergänge in die Agrarlandschaft durch breite Streifen Obstgehölze und Heckenstrukturen erfolgen.

-     Im südlichen Teil des Plangebietes, angrenzend an die Fläche der Zweifelder Sporthalle, ist die Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz vorgesehen, die auch der klimatischen Verbesserung in diesem Bereich dienen soll.

-     Die speziellen abwassertechnischen Standortbedingungen hinsichtlich Vorflut und Topografie sind zu beachten. Es sind Flächen und Maßnahmen für die Regenrückhaltung vorzusehen.

 

02

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes HOH748 "Angerberg" in seiner Fassung vom 03.11.2022 (Anlage 2)[1] und die Begründung (Anlage 3)[2] werden gebilligt.

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

05

Gemäß § 46 BauGB wird ein Umlegungsverfahren angeordnet.

 



[1] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 2 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 2 b der Niederschrift beigefügt.