Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben bei einer Adventsveranstaltung, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die kulturelle Umrahmung, Süßigkeiten für Kinder, Deko- und Bastelmaterial, eingesetzt werden. 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.