Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 0057/22 vom 10.01.2022 werden entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, weitere finanzielle Mittel in Höhe von 228,94 EUR zur Verfügung  gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.