Sitzung: 14.11.2022 OR SCH/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2061/22
Beschluss
Zusätzlich zum
Beschluss 0057/22 vom 10.01.2022 werden entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, demÂ
Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, zur Erfüllung der
Repräsentationsaufgaben, weitere finanzielle Mittel in Höhe von 228,94 EUR zur
Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.