Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19  i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der Weihnachtsüberraschung für Kinder und Senioren, finanzielle Mittel in Höhe von 159,93 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für den Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, Präsenten, Süßigkeiten, Kaffee und Weihnachtsgebäck verwendet werden.

Die Überreichung von Präsenten, Geschenken, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck u.a. an Kinder und Senioren ist möglich.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.