Sitzung: 10.11.2022 OR JOP/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2052/22
Beschluss
Entsprechend § 19 i. v. m. § 18 b, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm Beauftragten finanzielle Mittel i. H. v. 200,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u. a. für die Erstellung von Flyern zu Werbezwecken des Ortsteilrates, verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.