Sitzung: 14.11.2022 OR HOH/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2046/22
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein ev. Johanneskindergarten
Hochheim e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a.
Anschaffung von Biegepuppen) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben
eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.