Sitzung: 09.11.2022 OR WAL/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2029/22
Beschluss:
Entsprechend § 19(d), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der
Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 1200,00 EUR zu
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel-/ Dekorationsmaterial, Geschenke
für die Senioren, Süßigkeiten sowie für dieÂ
kulturelle und musikalische Umrahmung eingesetzt werden.
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.