Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 1200,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel-/ Dekorationsmaterial, Geschenke für die Senioren, Süßigkeiten sowie für die  kulturelle und musikalische Umrahmung eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.