Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt die über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage 1.[1]

 



[1] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 11 der Niederschrift beigefügt.