Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt-Molsdorf e.V., zur Vorbereitung und Durchführung des bereits stattgefundenen Kinderfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 60,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.