01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5)[1] ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und  2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:500)[2] mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 10.03.2022, als Satzung beschlossen.

 

 



[1] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 1 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 1 b der Niederschrift beigefügt.