Sitzung: 08.11.2022 OR ROH/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2012/22
Beschluss:
Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteil-bürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung des traditionellen Weihnachtskonzertes, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die Kosten für ein Rahmenprogramm (einschließlich Honorar des Männerchors) sowie Speisen und Getränke der Akteure eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.