Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (e),  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der  Ortsteil-bürgermeisterin  oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung des traditionellen Weihnachtskonzertes, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für  die Kosten für ein Rahmenprogramm (einschließlich Honorar des Männerchors) sowie Speisen und Getränke der Akteure eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.