Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.