Sitzung: 14.11.2022 OR DIT/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1769/22
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.