Sitzung: 14.11.2022 OR HOH/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1863/22
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt – Hochheim e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 350,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben (u.a. Küchenausstattung) eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.