Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung des Martiniumzug , finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Süßigkeiten für die Kinder eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.