Sitzung: 01.11.2022 OR GOT/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1961/22
Beschluss:
Entsprechend § 19
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr
Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung des Martiniumzug ,
finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von
Süßigkeiten für die Kinder eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.