Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0719/22 vom 10.05.2022 werden entsprechend § 19 (d) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier, weitere finanzielle Mittel i.H.v. 50,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für den Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, Präsenten, Süßigkeiten für die Kinder, Kaffee und Weihnachtsgebäck, musikalische Umrahmung sowie den Kauf eines Weihnachtsbaumes verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.