Sitzung: 01.11.2022 OR RIE/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1952/22
Beschluss:
Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können zum Kauf von kleinen Geschenken, Spielzeug sowie u.a. Süßigkeiten für die Kindertageseinrichtungen (Weihnachtsstand des Ortsteilrates) eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.