Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können zum Kauf von kleinen Geschenken,  Spielzeug sowie u.a. Süßigkeiten für die Kindertageseinrichtungen (Weihnachtsstand  des Ortsteilrates) eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.