Sitzung: 16.11.2022 StR/007/2022
Beschluss: mit Ă„nderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 9, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1386/22
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die “Variantenuntersuchung für
„neue“ Gewerbeflächen in Erfurt” erneut durchzuführen, welche im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens zu URB638 „im Sinne des § 1a (2) BauGB“ durchgeführt
wurde.
Â
02
Die Bewertungseigenschaften / Bewertungsmerkmale der zu erstellenden
Variantenuntersuchung sind systematisch zusammenzutragen. Dem Stadtrat sind die
Methodik und die Potenzialflächen der Untersuchung im Vorfeld vorzustellen.
Â
03
Nach Freigabe des in Punkt 02 beschrieben Sachverhalts ist die Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Variantenuntersuchung muss im Einklang mit dem § 1a (2) BauGB stehen und die unter 01 Satz_3 genannten Ergänzungen beinhalten.