Beschluss: mit Ă„nderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 9, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die “Variantenuntersuchung für „neue“ Gewerbeflächen in Erfurt” erneut durchzuführen, welche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu URB638 „im Sinne des § 1a (2) BauGB“ durchgeführt wurde.

 

02

Die Bewertungseigenschaften / Bewertungsmerkmale der zu erstellenden Variantenuntersuchung sind systematisch zusammenzutragen. Dem Stadtrat sind die Methodik und die Potenzialflächen der Untersuchung im Vorfeld vorzustellen.

 

03

Nach Freigabe des in Punkt 02 beschrieben Sachverhalts ist die Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Variantenuntersuchung muss im Einklang mit dem § 1a (2) BauGB stehen und die unter 01 Satz_3 genannten Ergänzungen beinhalten.