Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 11, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

01

Für den Bereich Krämpfervorstadt, südlich der Leipziger Straße, östlich der Stauffenbergallee, westlich der Halleschen Straße / Werner-Uhlworm-Straße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan KRV759 "Innere Oststadt“ aufgestellt werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage 2[1] - Geltungsbereich zu entnehmen.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

Schutz und Entwicklung der bestehenden gründerzeitlichen Blockstrukturen in ihrer Nutzung und Raumstruktur durch

•                    Erhaltung des Gebietscharakters mit Sicherung und besonderem Schutz der Wohnnutzung

•                    Sicherung der Nutzungsmischung in Teilbereichen mit nicht störenden gewerblichen Nutzungen

•                    Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der prägenden Baufluchten, Bautiefen und Ãœberprüfung maßgeblicher rückwärtiger Bebauung.

•                    Ausschluss substantieller Nachverdichtung und störender Nutzungen in den Blockinnenbereichen zur Sicherung der Wohnqualität und rückwärtiger Grün- und Ruhebereiche

•                    Schaffung und Sicherung eines adäquaten Freiflächenanteils durch Neuordnung der Blockinnenbereiche und Begrenzung von Flächenversiegelung

•                    Ausschluss von wohngebietsunverträglichen offenen Stellplätzen in den Blockinnenbereichen

•                    Umsetzung von Maßnahmen der Klimaanpassung durch Begrünung über die geltende Begrünungssatzung hinaus, wie z.B. Dachbegrünungen

•                    bauliche Schließung der Blockecke Reißhausstraße / Geschwister-Scholl-Straße

•                    Prüfung inwieweit eine Quartiersgarage im Bestandsquartier auf vorhandenen Baulücken oder in Innenhöfen als Tiefgaragen oder geschlossene Parkpalette stadtbildverträglich zu integrieren ist

•                    Sicherung des prägenden Baumbestandes

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele der SA KRV420 "Innere Oststadt" im rechtsverbindlichen Teilbereich gebietsbezogen konkretisiert werden.

 

02

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und Â§ 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.



[1] [1] Redkationelle Anmerkung: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.