Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, stellvertretend für den Jugendhilfeausschuss beim Land Thüringen zu erfragen, wann und mit welchem Ergebnis zuletzt auf Landesebene eine Prüfung der Kostenentwicklung im Bereich der Kindertagespflege nach § 23 Abs. 2 ThürKigaG stattgefunden hat.

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Land Thüringen über die Höhe der Landespauschalen für die Kindertagesbetreuung nach § 25 ThürKigaG zu verhandeln, mit dem Ziel, eine Anpassung der Pauschale an geänderte Rahmenbedingungen bedingt durch steigende Nebenkosten zu erreichen.

 

03

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Höhe ein Zuschuss zu dem pauschal zu erstattenden Sachaufwand von 170 Euro gem. Drucksache 0170/18  in Folge der Kostenentwicklung erfolgen könnte, um die Qualität der Kinderbetreuung im Rahmen der Kindertagespflege zu gewährleisten und bestehende Bedarfe abzusichern.

 

04

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der ermittelte Zuschuss aus dem Beschlusspunkt 03 als freiwillige Leistung aus den Mitteln des Jugendhilfebereichs finanziert werden kann.

 

05

Über die Ergebnisse der Aufträge ist der Jugendhilfeausschuss bis spätestens Ende des ersten Quartals 2023 zu informieren.