Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die Stadtverwaltung Erfurt erarbeitet Verbesserungsvorschläge, wie bei allen künftigen Neu- und Ersatzpflanzungen von Bäumen optimale Standortbedingungen und damit deutlich bessere Wachstumsvoraussetzungen für neue Bäume geschaffen werden können sowie Verbesserungsvorschläge für Wuchsbedingungen des Bestandsgrüns. Diese Vorschläge sind kooperativ und ämterübergreifend (insbesondere Stadtplanungs-, Umwelt-, Garten- und  Tiefbauamt) zu erarbeiten. Die Vorschläge sind Mitte 2023 vorzulegen, ein erster Zwischenstand ist Ende 2022 dem Stadtrat zu präsentieren.

 

02

Bei der Erarbeitung dieser Verbesserungsvorschläge sind insbesondere die folgenden Aspekte zu prüfen und zu gewichten:

 

a)    Bereitstellung von ausreichend unterirdischem Wurzelvolumen – Ziel 20 – 30 m³, damit der Baum seine Funktion erfüllen kann, sich standortgerecht und gesund entwickelt;

b)    Bereitstellung von ausreichend oberirdischem Lebensraum entsprechend der Baumart zur Einhaltung von Abständen bspw. zu Gebäuden und Straßen bzw. Abstimmung des oberirdisch zur Verfügung stehenden Raums und der notwenigen Eigenschaften hinsichtlich der Auswahl der Baumart bzw. Sorte;

c)     Ausbildung neuer Baumstandorte so, dass sie unterirdisch den maximal möglichen Wurzelraum bieten, Wasser ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann und die Oberfläche ggf. ohne Beeinträchtigung des Baumes belastbar ist und anfallendes Regenwasser und ggf. auch Brauchwasser (aufbereitetes Grauwasser) nicht ungenutzt abgeleitet wird;

d)    Mehr Beachtung und Einfluss der grünen Infrastruktur bereits in der Bauleitplanung bei Aufteilung des öffentlichen Raumes inkl. Nutzungen (Stichwort Klimaanpassung, Hitze- und Hochwasserschutz);

e)    Umgang mit und ggf. Nutzung von anfallendem Oberflächenwasser prüfen, bspw. nach dem Prinzip der "Schwammstadt" und dieses bereits ab der ersten Planungsphase mitdenken;

f)     Schaffung von Wurzelkorridoren, als dauerhafte Tabuzone für graue Infrastruktur – und damit Schaffung von zusätzlichen Lebenschancen für neue Bäume;

g)    Etablierung der in der städtischen Baumschule aufgezogenen Bäume bei Neupflanzungen;

h)    Prüfung und Berücksichtigung lokaler Klimaaspekte, etwa Durchlüftung von Straßenzügen, Abstrahlung von Fassaden und Belägen u. v. m.;

i)     Allgemeine standortverbessernde Maßnahmen in Planung und Bau einbringen, bspw. spezielle Baumsubstrate, Bodenbelüftung, Entsiegelung, Veränderung der Wasserableitung.

 

03

Die Stadtverwaltung treibt den Flächenerwerb für Ausgleichspflanzungen sowohl im innerstädtischen Raum, als auch im Übergang zur Landschaft oder als Vernetzungsstruktur in der Feldflur (Vegetationsinseln für Flora u. Fauna, Pocket Parks, Pflanzstreifen, u. v. m.) vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen voran. Hier darf es sich auch um kleinteilige Flächenaufkäufe handeln.

 

04

Die Stadtverwaltung unterbreitet zudem einen Vorschlag, wie im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sichergestellt werden kann, dass die Fristen bis zur Ãœbergabe von umgesetzten Maßnahmen an die Stadt Erfurt so verlängert werden, dass Pflanzungen tatsächlich als etabliert gelten können. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, wie eine hohe Qualität der Neu- und Ersatzpflanzungen sichergestellt werden kann. Â