Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17, Absatz (2a) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein Wichtelhaus e.V. Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung des  diesjährigen Sommerfestes zu Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u.a. für  den Kauf  von Schminkmaterialien, Dekorationsartikel, kleine Geschenke für die Kinder  verwendet werden.

Der Einsatz von Lebensmitteln und Getränken ist gestattet.

Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.