Sitzung: 10.11.2022 OR BIN/007/2022
Beschluss: bestätigt mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeit den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagungsordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung aufgenommen werden:
5.1 |
Verwendung finanzieller Mittel nach § 16 Ortsteilverfassung -
Heimatpflege, Brauchtum, örtlicher Kulturarbeit und Ortsfeuerwehr entsprechend
§ 18 (Adventsmarkt) |
5.2 |
Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung -
Repräsentationsmittel des Ortsteilbürgermeisters (allgemein) - Zusatz zum
Beschluss 0034/22 |
5.3 |
Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Pflege des Ortsbildes |
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet. Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird der Tagesordnung um die Punkte 5.1. und 5.2. erweitert.