Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.)    Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro für den Weihnachtsmarkt zur Verfügung gestellt.

2.)    Diese Unterstützung wird verwendet für eine Feuershow und verschiedene Attraktionen,  u.a. Kettenkarussell, Zuckerwattestand, Basteln, Bogenschießen und der Auftritt des Fanfarenorchesters.

3.)    Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.