Sitzung: 10.11.2022 OR MEL/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1902/22
Beschluss:
1.) Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Förderverein der Kindertagesstätte Buchenberg e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 Euro zur Verfügung gestellt.
2.) Diese Mittel werden für die Künstlergage (Seifenblasen- und Feuershow) verwendet.
3.) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.