Sitzung: 08.11.2022 OR FRI/007/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1897/22
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten im Bürgerhauses Frienstedt, dem Amt für Gebäudemanagement, finanzielle Mittel i.H.v.  645,99 EUR, für Malerarbeiten zur Verfügung gestellt.