Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i. V.m.§19,  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben , finanzielle Mittel in Höhe von 9,60 EUR zur Verfügung  gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zur Herbst/Winterbepflanzung der Blumenkübel eingesetzt werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.